Kommu­nales Förder­pro­gramm von Kirchen­lamitz

Kommu­nales Förder­pro­gramm zur Aufwer­tung von Fassaden und Frei­räumen und Förde­rung des Innen­aus­baus bei leer­ste­henden Gebäuden im Sanie­rungs­ge­biet.

Was wird geför­dert?

  • Aufwer­tung der Außen­an­sicht von Gebäuden
  • bei leer­ste­henden Immo­bi­lien kann darüber hinaus auch der Innen­ausbau geför­dert werden

Wie wird geför­dert?

  • max. 30 v. H. der anre­chen­baren Kosten (gede­ckelt, Unter- und Ober­grenzen siehe Förder­richt­li­nien)

Voraus­set­zungen

- Auswahl -

  • Lage des Objekts im förm­lich fest­ge­legten Sanie­rungs­ge­biet “Orts­kern Kirchen­lamitz”
  • Maßnahmen müssen sich der orts­ty­pi­schen Gestal­tung anpassen

Kurzer Ablauf­plan

  • Erst­be­ra­tung mit dem Stadt­um­bau­ma­nage­ment über die Rahmen­be­din­gungen des Vorha­bens
  • Gege­be­nen­falls konkrete Sanie­rungs­be­ra­tung mit Stadt­um­bau­ma­nage­ment
  • Bean­tra­gung und Schlie­ßung einer Moder­ni­sie­rungs- und Instand­set­zungs­ver­ein­ba­rung
  • ERST JETZT: Baube­ginn nach Abschluss der Verein­ba­rung mit ausrei­chender Doku­men­ta­tion während des Prozesses
  • Antrag eines Schluss­be­scheids bei der Stadt nach Fertig­stel­lung der Maßnahmen
  • Nach Prüfung des Schluss­be­scheids durch die Stadt zahlt Stadt dem Bauherrn den Zuschuss

Weitere Infor­ma­tionen

  • Grund­lage bilden die Förder­richt­li­nien des kommu­nalen Förder­pro­gramms, abrufbar auf der Inter­net­seite der Stadt Kirchen­lamitz
  • Förder­geber sind die Kommune und die Regie­rung von Ober­franken

Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauför­der­pro­grammen.

Ansprech­partner

Verwal­tung Stadt Kirchen­lamitz
Abtei­lung Bauwesen

Liegt Ihre Immo­bilie im Sanie­rungs­ge­biet von Kirchen­lamitz? 

Sehen Sie unter Sanie­rungs­ge­biete nach. Infor­mieren Sie sich auch zum Thema Steu­er­liche Abschrei­bung in Sanie­rungs­ge­bieten.

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