Kommunales Förderprogramm zur Aufwertung von Fassaden und Freiräumen und Förderung des Innenausbaus bei leerstehenden Gebäuden im Sanierungsgebiet.
Was wird gefördert?
- Aufwertung der Außenansicht von Gebäuden
- bei leerstehenden Immobilien kann darüber hinaus auch der Innenausbau gefördert werden
Wie wird gefördert?
- max. 30 v. H. der anrechenbaren Kosten (gedeckelt, Unter- und Obergrenzen siehe Förderrichtlinien)
Voraussetzungen
- Auswahl -
- Lage des Objekts im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet “Ortskern Kirchenlamitz”
- Maßnahmen müssen sich der ortstypischen Gestaltung anpassen
Kurzer Ablaufplan
- Erstberatung mit dem Stadtumbaumanagement über die Rahmenbedingungen des Vorhabens
- Gegebenenfalls konkrete Sanierungsberatung mit Stadtumbaumanagement
- Beantragung und Schließung einer Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung
- ERST JETZT: Baubeginn nach Abschluss der Vereinbarung mit ausreichender Dokumentation während des Prozesses
- Antrag eines Schlussbescheids bei der Stadt nach Fertigstellung der Maßnahmen
- Nach Prüfung des Schlussbescheids durch die Stadt zahlt Stadt dem Bauherrn den Zuschuss
Weitere Informationen
- Grundlage bilden die Förderrichtlinien des kommunalen Förderprogramms, abrufbar auf der Internetseite der Stadt Kirchenlamitz
- Fördergeber sind die Kommune und die Regierung von Oberfranken
Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauförderprogrammen.
Ansprechpartner
Verwaltung Stadt Kirchenlamitz
Abteilung Bauwesen
Liegt Ihre Immobilie im Sanierungsgebiet von Kirchenlamitz?
Sehen Sie unter Sanierungsgebiete nach. Informieren Sie sich auch zum Thema Steuerliche Abschreibung in Sanierungsgebieten.
