Überblick über BEG für Wohngebäude (BEG WG) und BEG für Einzelmaßnahmen (BEG EM) plus Ergänzungskredit.
Worum geht es?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat zum Ziel, im Gebäudesektor den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch zu erhöhen und die CO2-Emissionen zu senken.
Das Förderprogramm besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Hinweis: Da BEG NWG (Nichtwohngebäude) für die meisten Privatpersonen nicht relevant sein dürfte, stellen wir im Folgenden nur BEG WG und BEG EM genauer vor.
Tipp 1: Bevor Sie eine energetische Maßnahme ergreifen, kann eine (kostenlose) Einstiegsberatung oder eine Energieberatung für Wohngebäude, bei der ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird, sinnvoll sein.
Tipp 2: Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauförderprogrammen.
Inhalt
- BEG WG für Wohngebäude – Sanierung zum Effizienzhaus
- BEG EM – Einzelmaßnahmen
- Tipp: KfW-Sanierungsrechner
1. BEG WG für Wohngebäude – Sanierung zum Effizienzhaus
Hinweis: Die BEG WG, also die Bundesförderung für Wohngebäude, die zum Effizienzhaus saniert werden sollen, wird mit dem KfW-Kredit 261 umgesetzt.
Was wird gefördert?
- Sanierung und Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses
- Umwidmung einer bisher nicht bewohnten Fläche in eine Wohnfläche
- Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz
Wer wird gefördert?
Alle, die klimafreundlich sanieren wollen
Wie wird gefördert?
- zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss
- bis zu 150.000 EUR Kredit je Wohneinheit
- zwischen 5% und 45% Tilgungszuschuss
- zusätzliche Förderung, z.B. für Planung und Baubegleitung, möglich
Voraussetzungen
- Auswahl -
- Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude liegt bei Antragsstellung mindestens 5 Jahre zurück.
- Die energetischen Sanierungsmaßnahmen müssen zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser beziehungsweise zur Effizienzhaus-Stufe Denkmal führen.
- Es wird ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden, der in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet ist.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen auf der Internetseite der KfW. Mit dem Vorab-Check auf der Seite finden Sie schnell heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
Ansprechpartner
Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW
Kostenfreie Servicenummer
Ihr Finanzierungspartner
Bei Fragen können Sie sich auch an den Finanzierungspartner Ihrer Wahl (z.B. Bank, Bausparkasse, Versicherung) wenden.
2. BEG EM – Einzelmaßnahmen
Beim BEG EM (Einzelmaßnahmen) handelt es sich um eine Zuschussförderung: ein Teil der förderfähigen Ausgaben wird mit einem Zuschuss bis zu einer Obergrenze von 70% gefördert.
Es wird unterschieden nach:
- Förderung des Heizungstausches
- Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen (kein Heizungstausch)
a) Für einen Zuschuss zu Maßnahmen zum Heizungstausch erfolgt die Antragsstellung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Zuschuss 458). Siehe Punkt 2.a. unten.
b) Für einen Zuschuss für andere Effizienz-Einzelmaßnahmen erfolgt die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Siehe Punkt 2.b. unten.
c) Wurde ein Zuschuss der KfW (2.a.) und / oder des BAFA (2.b.) zugesagt bzw. bewilligt, ist unter Umständen zusätzlich ein Ergänzungskredit bei der KfW (Kredit 358, 359) möglich. Siehe Punkt 2.c. unten.
Weitere Informationen
Überblick über die Bundesförderung BEG EM auf dem Online-Portal „Energiewechsel“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Tabelle mit dem Grundfördersatz und möglicher Boni z. B. bei vorliegendem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung für BEG EM
2.a) Zuschussförderung bei der KfW (Zuschuss 458) für Heizungstausch
Geförderte Maßnahmen
Für folgende Maßnahmen (Heizungstausch) erfolgt die Antragstellung online bei der KfW über das Kundenportal „Meine KfW“.
- Auswahl -
- solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- elektrisch angetriebene Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähige Heizungen
- innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten
Für die oben genannten Maßnahmen ist es erforderlich, ein Fachunternehmen oder einen Energie-Effizienz-Experten zu beauftragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen zu lassen.
Sie müssen den KfW-Zuschuss 458 selbst beantragen. Es ist nicht möglich, einen Dienstleister zu bevollmächtigen, die Beantragung für Sie zu übernehmen.
Weitere Informationen
Kurzer Überblick in der KfW-Produktinfo
Ausführliche Informationen auf der Internetseite der KfW. Mit dem Vorab-Check auf der Seite finden Sie schnell heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
Ansprechpartner
Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW
Kostenfreie Servicenummer
Ihr Finanzierungspartner
Bei Fragen können Sie sich auch an den Finanzierungspartner Ihrer Wahl (z.B. Bank, Bausparkasse, Versicherung) wenden.
2.b) Zuschussförderung beim BAFA (Einzelmaßnahmen, kein Heizungstausch)
Geförderte Maßnahmen
Für folgende Maßnahmen erfolgt die Antragstellung online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über das BAFA-Portal.
- Auswahl -
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz
- Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen
- energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten
Für einige der Maßnahmen ist es notwendig, einen Energie-Effizienz-Experte einzubinden.
Sie müssen den BAFA-Zuschuss nicht selbst beantragen. Es ist möglich, einen Dienstleister, z.B. den Energie-Effizienz-Experten, zu bevollmächtigen, die Beantragung für Sie zu übernehmen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen auf der Internetseite des BAFA
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Referate 611 – 616, 621 und 622
2.c) Ergänzungskredit bei der KfW (Kredit 358 / 359)
Hinweis: Dieser Kredit ist nur möglich, wenn bereits ein Zuschuss der KfW (2.a.) und / oder des BAFA (2.c.) zugesagt bzw. bewilligt (aber noch nicht ausbezahlt) wurde.
Voraussetzungen
- Auswahl -
- zinsgünstiges Darlehen
- bis zu 120.000 EUR Kredit je Wohneinheit
- zusätzlich zur Zuschussförderung bei KfW oder BAFA
- bei Kredit 358: zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 EUR
- Der Ergänzungskredit muss innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage / Zuschussbewilligung durch KfW bzw. BAFA beantragt werden.
Weitere Informationen
Kurzer Überblick in der KfW-Produktinfo
Ausführliche Informationen auf der Internetseite der KfW. Mit dem Vorab-Check auf der Seite finden Sie schnell heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
Ansprechpartner
Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW
Kostenfreie Servicenummer
Ihr Finanzierungspartner
Bei Fragen können Sie sich auch an den Finanzierungspartner Ihrer Wahl (z.B. Bank, Bausparkasse, Versicherung) wenden.
3. Tipp: KfW-Sanierungsrechner
Durch Beantwortung der Fragen im KfW-Sanierungsrechner erhalten Sie u.a. einen Überblick über die ungefähren Kosten einer energetischen Sanierung und die Fördermöglichkeiten durch KfW und BAFA. Die Ergebnisse können auch als Gesprächsgrundlage bei einer Energieberatung dienen.
Sie haben Fragen zu Förderprogrammen?
Kontaktieren Sie das Team des Stadtumbaumanagements!