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Bundes­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude (BEG)

Über­blick über BEG für Wohn­ge­bäude (BEG WG) und BEG für Einzel­maß­nahmen (BEG EM) plus Ergän­zungs­kredit.

Worum geht es?

Die Bundes­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude (BEG) hat zum Ziel, im Gebäu­de­sektor den Anteil erneu­er­barer Ener­gien am Endener­gie­ver­brauch zu erhöhen und die CO2-Emis­sionen zu senken.

Das Förder­pro­gramm besteht aus drei Teil­pro­grammen:

  • Bundes­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude – Wohn­ge­bäude (BEG WG)
  • Bundes­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude – Nicht­wohn­ge­bäude (BEG NWG)
  • Bundes­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude – Einzel­maß­nahmen (BEG EM)

Hinweis: Da BEG NWG (Nicht­wohn­ge­bäude) für die meisten Privat­per­sonen nicht rele­vant sein dürfte, stellen wir im Folgenden nur BEG WG und BEG EM genauer vor.

Tipp 1: Bevor Sie eine ener­ge­ti­sche Maßnahme ergreifen, kann eine (kosten­lose) Einstiegs­be­ra­tung oder eine Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäude, bei der ein indi­vi­du­eller Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) erstellt wird, sinn­voll sein.

Tipp 2: Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauför­der­pro­grammen.


Inhalt

  1. BEG WG für Wohn­ge­bäude – Sanie­rung zum Effi­zi­enz­haus
  2. BEG EM – Einzel­maß­nahmen
  3. Tipp: KfW-Sanie­rungs­rechner

1. BEG WG für Wohn­ge­bäude – Sanie­rung zum Effi­zi­enz­haus

Hinweis: Die BEG WG, also die Bundes­för­de­rung für Wohn­ge­bäude, die zum Effi­zi­enz­haus saniert werden sollen, wird mit dem KfW-Kredit 261 umge­setzt.

Was wird geför­dert?

  • Sanie­rung und Kauf eines frisch sanierten Effi­zi­enz­hauses
  • Umwid­mung einer bisher nicht bewohnten Fläche in eine Wohn­fläche
  • Sanie­rung von Baudenk­malen oder Gebäuden mit beson­ders erhal­tens­werter Bausub­stanz

Wer wird geför­dert?

Alle, die klima­freund­lich sanieren wollen

Wie wird geför­dert?

  • zins­güns­tiges Darlehen mit Tilgungs­zu­schuss
  • bis zu 150.000 EUR Kredit je Wohn­ein­heit
  • zwischen 5% und 45% Tilgungs­zu­schuss
  • zusätz­liche Förde­rung, z.B. für Planung und Baube­glei­tung, möglich

Voraus­set­zungen

- Auswahl -

  • Der Bauan­trag oder die Bauan­zeige für das Wohn­ge­bäude liegt bei Antrags­stel­lung mindes­tens 5 Jahre zurück.
  • Die ener­ge­ti­schen Sanie­rungs­maß­nahmen müssen zu einer Effi­zi­enz­haus-Stufe 85 oder besser bezie­hungs­weise zur Effi­zi­enz­haus-Stufe Denkmal führen.
  • Es wird ein Energie-Effi­zienz-Experte einge­bunden, der in der Exper­ten­liste für Förder­pro­gramme des Bundes bei der Deut­schen Energie-Agentur (dena) gelistet ist.

Weitere Infor­ma­tionen

Ausführ­liche Infor­ma­tionen auf der Inter­net­seite der KfW. Mit dem Vorab-Check auf der Seite finden Sie schnell heraus, ob Sie die Voraus­set­zungen für die Förde­rung erfüllen.

Ansprech­partner

Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau KfW
Kosten­freie Service­nummer

Ihr Finan­zie­rungs­partner
Bei Fragen können Sie sich auch an den Finan­zie­rungs­partner Ihrer Wahl (z.B. Bank, Bauspar­kasse, Versi­che­rung) wenden.


2. BEG EM – Einzel­maß­nahmen

Beim BEG EM (Einzel­maß­nahmen) handelt es sich um eine Zuschuss­för­de­rung: ein Teil der förder­fä­higen Ausgaben wird mit einem Zuschuss bis zu einer Ober­grenze von 70% geför­dert.

Es wird unter­schieden nach:

  • Förde­rung des Heizungs­tau­sches
  • Förde­rung von Effi­zienz-Einzel­maß­nahmen (kein Heizungs­tausch)

a) Für einen Zuschuss zu Maßnahmen zum Heizungs­tausch erfolgt die Antrags­stel­lung über die Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau (KfW-Zuschuss 458). Siehe Punkt 2.a. unten.

b) Für einen Zuschuss für andere Effi­zienz-Einzel­maß­nahmen erfolgt die Antrag­stel­lung beim Bundesamt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kon­trolle (BAFA). Siehe Punkt 2.b. unten.

c) Wurde ein Zuschuss der KfW (2.a.) und / oder des BAFA (2.b.) zuge­sagt bzw. bewil­ligt, ist unter Umständen zusätz­lich ein Ergän­zungs­kredit bei der KfW (Kredit 358, 359) möglich. Siehe Punkt 2.c. unten.

Weitere Infor­ma­tionen

Über­blick über die Bundes­för­de­rung BEG EM auf dem Online-Portal „Ener­gie­wechsel“ des Bundes­mi­nis­te­riums für Wirt­schaft und Energie.

Tabelle mit dem Grund­för­der­satz und mögli­cher Boni z. B. bei vorlie­gendem indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP)


2.a) Zuschuss­för­de­rung bei der KfW (Zuschuss 458) für Heizungs­tausch

Geför­derte Maßnahmen

Für folgende Maßnahmen (Heizungs­tausch) erfolgt die Antrag­stel­lung online bei der KfW über das Kunden­portal „Meine KfW“.

- Auswahl -

  • solar­ther­mi­sche Anlagen
  • Biomas­se­hei­zungen
  • elek­trisch ange­trie­bene Wärme­pumpen
  • Brenn­stoff­zel­len­hei­zungen
  • wasser­stoff­fä­hige Heizungen
  • inno­va­tive Heizungs­technik auf Basis erneu­er­barer Ener­gien
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz
  • ener­ge­ti­sche Fach­pla­nung und Baube­glei­tung durch einen Energie-Effi­zienz-Experten

Für die oben genannten Maßnahmen ist es erfor­der­lich, ein Fach­un­ter­nehmen oder einen Energie-Effi­zienz-Experten zu beauf­tragen und sich eine Bestä­ti­gung zum Antrag (BzA) erstellen zu lassen.

Sie müssen den KfW-Zuschuss 458 selbst bean­tragen. Es ist nicht möglich, einen Dienst­leister zu bevoll­mäch­tigen, die Bean­tra­gung für Sie zu über­nehmen.

Weitere Infor­ma­tionen

Kurzer Über­blick in der KfW-Produkt­info

Ausführ­liche Infor­ma­tionen auf der Inter­net­seite der KfW. Mit dem Vorab-Check auf der Seite finden Sie schnell heraus, ob Sie die Voraus­set­zungen für die Förde­rung erfüllen.

Ansprech­partner

Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau KfW
Kosten­freie Service­nummer

Ihr Finan­zie­rungs­partner
Bei Fragen können Sie sich auch an den Finan­zie­rungs­partner Ihrer Wahl (z.B. Bank, Bauspar­kasse, Versi­che­rung) wenden.


2.b) Zuschuss­för­de­rung beim BAFA (Einzel­maß­nahmen, kein Heizungs­tausch)

Geför­derte Maßnahmen

Für folgende Maßnahmen erfolgt die Antrag­stel­lung online beim Bundesamt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kon­trolle über das BAFA-Portal.

- Auswahl -

  • Einzel­maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle
  • Anlagen­technik (außer Heizung)
  • Errich­tung, Umbau, Erwei­te­rung eines Gebäu­den­etzes
  • Maßnahmen zur Verbes­se­rung der Anla­gen­ef­fi­zienz
  • Maßnahmen zur Emis­si­ons­min­de­rung von Biomas­se­hei­zungen
  • ener­ge­ti­sche Fach­pla­nung und Baube­glei­tung durch einen Energie-Effi­zienz-Experten

Für einige der Maßnahmen ist es notwendig, einen Energie-Effi­zienz-Experte einzu­binden.

Sie müssen den BAFA-Zuschuss nicht selbst bean­tragen. Es ist möglich, einen Dienst­leister, z.B. den Energie-Effi­zienz-Experten, zu bevoll­mäch­tigen, die Bean­tra­gung für Sie zu über­nehmen.

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Infor­ma­tionen auf der Inter­net­seite des BAFA

Ansprech­partner

Bundesamt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kon­trolle
Bundes­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude
Refe­rate 611 – 616, 621 und 622


2.c) Ergän­zungs­kredit bei der KfW (Kredit 358 / 359)

Hinweis: Dieser Kredit ist nur möglich, wenn bereits ein Zuschuss der KfW (2.a.) und / oder des BAFA (2.c.) zuge­sagt bzw. bewil­ligt (aber noch nicht ausbe­zahlt) wurde.

Voraus­set­zungen

- Auswahl -

  • zins­güns­tiges Darlehen
  • bis zu 120.000 EUR Kredit je Wohn­ein­heit
  • zusätz­lich zur Zuschuss­för­de­rung bei KfW oder BAFA
  • bei Kredit 358: zusätz­li­cher Zins­vor­teil bei einem Haus­halts­jah­res­ein­kommen von bis zu 90.000 EUR
  • Der Ergän­zungs­kredit muss inner­halb von 12 Monaten nach Zuschuss­zu­sage / Zuschuss­be­wil­li­gung durch KfW bzw. BAFA bean­tragt werden.

Weitere Infor­ma­tionen

Kurzer Über­blick in der KfW-Produkt­info

Ausführ­liche Infor­ma­tionen auf der Inter­net­seite der KfW. Mit dem Vorab-Check auf der Seite finden Sie schnell heraus, ob Sie die Voraus­set­zungen für die Förde­rung erfüllen.

Ansprech­partner

Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau KfW
Kosten­freie Service­nummer

Ihr Finan­zie­rungs­partner
Bei Fragen können Sie sich auch an den Finan­zie­rungs­partner Ihrer Wahl (z.B. Bank, Bauspar­kasse, Versi­che­rung) wenden.


3. Tipp: KfW-Sanie­rungs­rechner

Durch Beant­wor­tung der Fragen im KfW-Sanie­rungs­rechner erhalten Sie u.a. einen Über­blick über die unge­fähren Kosten einer ener­ge­ti­schen Sanie­rung und die Förder­mög­lich­keiten durch KfW und BAFA. Die Ergeb­nisse können auch als Gesprächs­grund­lage bei einer Ener­gie­be­ra­tung dienen.

Sie haben Fragen zu Förder­pro­grammen? 

Kontak­tieren Sie das Team des Stadt­um­bau­ma­nage­ments!

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