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Ergän­zungs­kredit bei der KfW (Kredit 358 / 359)

Kondi­tionen (Auswahl)

  • zins­güns­tiges Darlehen
  • bis zu 120.000 EUR Kredit je Wohn­ein­heit
  • zusätz­lich zur Zuschuss­för­de­rung bei KfW oder BAFA
  • bei 358: zusätz­li­cher Zins­vor­teil bei einem Haus­halts­jah­res­ein­kommen von bis zu 90.000 EUR
  • Der Ergän­zungs­kredit muss inner­halb von 12 Monaten nach Zuschuss­zu­sage / Zuschuss­be­wil­li­gung durch KfW bzw. BAFA bean­tragt werden.

Kurzer Über­blick in der KfW-Produkt­info (PDF)

Ausführ­liche Infor­ma­tionen auf der Inter­net­seite der KfW

Ansprech­partner

Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau KfW (Förder­bank)
Kosten­freie Service­nummer: 0800 539 9013
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