Kommu­nales Förder­pro­gramm von Spar­neck

Kommu­nales Förder­pro­gramm für u. a. Fassade, Fenster, Dach, Außen­be­reich und ggf. auch Innen­sa­nie­rung im Sanie­rungs­ge­biet.

Was wird geför­dert?

  • Instand­set­zung, Neu- und Umge­stal­tung von Fassaden einschließ­lich Fens­tern, Fens­ter­läden, Schau­fens­ter­an­lagen, Türen und Toren etc.
  • Instand­set­zung, Neu- und Umge­stal­tung von Dächern einschließ­lich Dach­auf­bauten, Dach­ein­de­ckungen und ‑einblechungen, Dach­fens­tern etc.
  • Herstel­lung, Neu- und Umge­stal­tung von Einfrie­dungen, Außen­treppen, Hofräumen und privaten Grün­flä­chen mit öffent­li­cher Wirkung
  • Klima­an­pas­sungs­maß­nahmen wie Dach- und Fassa­den­be­grü­nungen, sommer­li­cher Wärme­schutz, Hoch­was­ser­schutz, Regen­was­ser­rück­halt, Flächen­ent­sie­ge­lung etc.
  • Eine Förde­rung von Sanie­rungs­maß­nahmen im Wohn­raum oder in Geschäfts­flä­chen ist möglich, wenn auch Maßnahmen an Fassaden, Dach und Frei­flä­chen umge­setzt werden oder bereits umge­setzt wurden. Details siehe Förder­richt­li­nien.

Wie wird geför­dert?

  • bis zu 30 v. H. der zuwen­dungs­fä­higen Kosten (gede­ckelt, Unter- und Ober­grenzen siehe Förder­richt­li­nien)

Vorraus­set­zungen

- Auswahl -

  • Immo­bilie befindet sich im Sanie­rungs­ge­biet „Orts­kern“
  • Verbes­se­rung des Gesamt­erschei­nungs­bildes des Ortes
  • Bean­tra­gung und Beschei­dung vor Baube­ginn

Kurzer Ablauf­plan

  • Erst­be­ra­tung mit dem Stadt­um­bau­ma­nage­ment über die Rahmen­be­din­gungen des Vorha­bens
  • Gege­be­nen­falls konkrete Sanie­rungs­be­ra­tung mit Stadt­um­bau­ma­nage­ment
  • Bean­tra­gung und Schlie­ßung einer Moder­ni­sie­rungs- und Instand­set­zungs­ver­ein­ba­rung
  • ERST JETZT: Baube­ginn nach Abschluss der Verein­ba­rung mit ausrei­chender Doku­men­ta­tion während des Prozesses
  • Antrag eines Schluss­be­scheids bei der Stadt nach Fertig­stel­lung der Maßnahmen
  • Nach Prüfung des Schluss­be­scheids durch die Stadt zahlt Stadt dem Bauherrn den Zuschuss

Weitere Infor­ma­tionen

  • Sie finden die Förder­richt­li­nien / Sanie­rungs­richt­li­nien mit genaueren Infor­ma­tionen sowie die Gestal­tungs­fibel auf der Inter­net­seite des Marktes Spar­neck.
  • Förder­geber sind die Kommune und die Regie­rung von Ober­franken

Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauför­der­pro­grammen.

Ansprech­partner

Verwal­tung der Gemeinde Spar­neck
Abtei­lung Bauwesen

Liegt Ihre Immo­bilie im Sanie­rungs­ge­biet von Spar­neck? 

Sehen Sie unter Sanie­rungs­ge­biete nach. Infor­mieren Sie sich auch zum Thema Steu­er­liche Abschrei­bung in Sanie­rungs­ge­bieten.

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