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Kommu­nales Förder­pro­gramm von Bad Weißen­stadt am See

Kommu­nales Förder­pro­gramm für u. a. Fassade, Fenster, Dach, Außen­be­reich im Sanie­rungs­ge­biet.

Was wird geför­dert?

  • Maßnahmen zur Sanie­rung vorhan­dener Wohn‑, Betriebs- und Neben­ge­bäude mit orts­bild­prä­gendem Charakter, also z. B. Maßnahmen an Fassaden, Fens­tern und Türen, Dächern und Dach­auf­bauten, Werbe­an­lagen, Hoftoren und Hofein­fahrten, Einfrie­dungen und Treppen
  • Anlage bzw. Neuge­stal­tung von Vorgärten und Hofgärten mit öffent­li­cher Wirkung zur Erhal­tung und Gestal­tung des Orts­bildes, wie z. B. durch orts­ty­pi­sche Begrü­nung und Befes­ti­gung sowie Entsie­ge­lung und Entker­nung.
  • erfor­der­liche Archi­tekten- und Inge­nieur­leis­tungen werden mit bis zu 10 v. H. der reinen Baukosten aner­kannt

Wie wird geför­dert?

  • bis zu 30% der aner­kannten förder­fä­higen Kosten (gede­ckelt, Grenzen siehe Förder­richt­li­nien)

Voraus­set­zungen

- Auswahl -

  • Lage des Objekts im förm­lich fest­ge­legten Sanie­rungs­ge­biet “Altstadt Bad Weißen­stadt”
  • Maßnahmen müssen sich der orts­ty­pi­schen Gestal­tung anpassen

Kurzer Ablauf­plan

  • Erst­be­ra­tung mit dem Stadt­um­bau­ma­nage­ment über die Rahmen­be­din­gungen des Vorha­bens
  • Gege­be­nen­falls konkrete Sanie­rungs­be­ra­tung mit Sanie­rungs­be­rater
  • Bean­tra­gung und Schlie­ßung einer Moder­ni­sie­rungs- und Instand­set­zungs­ver­ein­ba­rung
  • ERST JETZT: Baube­ginn nach Abschluss der Verein­ba­rung mit ausrei­chender Doku­men­ta­tion während des Prozesses
  • Antrag eines Schluss­be­scheids bei der Stadt nach Fertig­stel­lung der Maßnahmen
  • Nach Prüfung des Schluss­be­scheids durch die Stadt zahlt Stadt dem Bauherrn den Zuschuss

Weitere Infor­ma­tionen

  • Grund­lage sind die Förder­richt­li­nien des kommu­nalen Förder­pro­gramms, abrufbar auf der Inter­net­seite von Bad Weißen­stadt unter “Altstadt­sa­nie­rung” (Fassa­den­pro­gramm).
  • Förder­geber sind die Kommune und die Regie­rung von Ober­franken

Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauför­der­pro­grammen.

Ansprech­partner

Verwal­tung von Bad Weißen­stadt am See
Abtei­lung Bauwesen

Liegt Ihre Immo­bilie im Sanie­rungs­ge­biet von Bad Weißen­stadt? 

Sehen Sie unter Sanie­rungs­ge­biete nach. Infor­mieren Sie sich auch zum Thema Steu­er­liche Abschrei­bung in Sanie­rungs­ge­bieten.

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