Die Pflegekasse fördert Wohnungsanpassungsmaßnahmen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1.
Was wird gefördert?
Wohnungsanpassungsmaßnahmen, die der selbstständigen Lebensführung oder der Erleichterung der häuslichen Pflege dienen, z. B. Eingriffe in die Bausubstanz, Einbau oder Umbau von vorhandenem Mobiliar, Umzug in eine barrierefreie Wohnung.
Wer wird gefördert?
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5
Wie wird gefördert?
Zuschuss in Höhe von bis zu 4.180 EUR
Weitere Informationen
Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann der Zuschuss für maximal vier Personen zusammen beantragt werden, also bis zu 16.720 EUR.
Ansprechpartner
Pflegeberatung Bayern
Die Pflegeberatung Bayern berät gesetzlich Versicherte in Bayern zu allen Fragen rund um die Pflege.