Pfle­ge­kasse

Die Pfle­ge­kasse fördert Wohnungs­an­pas­sungs­maß­nahmen für Pfle­ge­be­dürf­tige ab Pfle­ge­grad 1.

Was wird geför­dert?

Wohnungs­an­pas­sungs­maß­nahmen, die der selbst­stän­digen Lebens­füh­rung oder der Erleich­te­rung der häus­li­chen Pflege dienen, z. B. Eingriffe in die Bausub­stanz, Einbau oder Umbau von vorhan­denem Mobi­liar, Umzug in eine barrie­re­freie Wohnung.

Wer wird geför­dert?

Pfle­ge­be­dürf­tige der Pfle­ge­grade 1 bis 5

Wie wird geför­dert?

Zuschuss in Höhe von bis zu 4.180 EUR

Weitere Infor­ma­tionen

Wohnen mehrere Pfle­ge­be­dürf­tige zusammen, kann der Zuschuss für maximal vier Personen zusammen bean­tragt werden, also bis zu 16.720 EUR.

Ansprech­partner

Pfle­ge­be­ra­tung Bayern
Die Pfle­ge­be­ra­tung Bayern berät gesetz­lich Versi­cherte in Bayern zu allen Fragen rund um die Pflege.

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