KfW 266: Gewerbe zu Wohnen

Die KfW fördert den Umbau von Nicht­wohn­ge­bäuden und ‑flächen zu ener­gie­ef­fi­zi­entem Wohn­raum.

Was wird geför­dert?

Geför­dert wird der Umbau‍ zu ener­gie­ef­fi­zi­entem Wohn­raum von nicht zu Wohn­zwe­cken genutzten beheizten Gebäude(teilen) sowie die dazu­ge­hö­rige Fach­pla­nung und Baube­glei­tung. Der Umbau muss nicht das gesamte Gebäude umfassen. Durch den Umbau kann ein reines Wohn­gebäude oder ein gemischt genutztes Gebäude entstehen.

Wer wird geför­dert?

Alle, die Nichtwohn­gebäude und ‑flächen zu Wohn­­raum umbauen und anschlie­ßend ener­ge­tisch sanieren möchten

Wie wird geför­dert? 

Zuschuss von bis zu 30.000 EUR je neu entstan­dener Wohneinheit‍, bei mehreren Wohn­ein­heiten insge­samt bis zu 300.000 EUR

Voraus­set­zungen

- Auswahl -

  • Durch den Umbau entsteht mindes­tens eine neue Wohneinheit‍, die mindes­tens zehn Jahre zu Wohn­zwe­cken genutzt wird.
  • Nicht förder­fähig sind Vorhaben, bei denen Wohn­ge­bäude oder bereits zum Wohnen genutzte Flächen
    erwei­tert werden (z. B. Anbauten und Aufsto­ckungs­vor­haben).
  • Erfül­lung bestimmter ener­ge­ti­scher Anfor­de­rungen, siehe Merk­blatt
  • Einbin­dung eines Energie-Effi­zienz-Experten, der in der Exper­ten­liste für Förder­pro­gramme des Bundes bei der Deut­schen Energie-Agentur (dena) gelistet ist.

Weitere Infor­ma­tionen

Ausführ­liche Infor­ma­tionen auf der Inter­net­seite der KfW.

Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauför­der­pro­grammen.

Ansprech­partner

Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau KfW
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