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Baye­ri­sches Wohnungs­bau­pro­gramm: Barrie­re­freies Bauen

Förde­rung für Menschen mit Behin­de­rung zur Anpas­sung der Wohnung an ihre Bedürf­nisse.

Was wird geför­dert?

Anpas­sung von Eigen- und Miet­wohn­raum an die Belange von Menschen mit Behin­de­rung

Wer wird geför­dert?

Menschen mit Behin­de­rung

Wie wird geför­dert?

Leis­tungs­freies Baudar­lehen bis 10.000 EUR

Voraus­set­zungen

- Auswahl -

  • bestimmte Einkom­mens­grenzen dürfen nicht über­schritten werden
  • es muss eine Behin­de­rung gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX nach­ge­wiesen werden

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie bei den unten genannten Ansprech­part­nern.

Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauför­der­pro­grammen.

Ansprech­partner

Für Eigen­wohn­raum im Land­kreis Hof
Land­ratsamt Hof
Wohn­raum­för­de­rung Lkr. Hof
Bernd Nelkel

Für Eigen­wohn­raum im Land­kreis Wunsiedel
Land­ratsamt Wunsiedel
Wohn­raum­för­de­rung
Vanessa Köstler

Für Miet­wohn­raum (ober­fran­ken­weit)
Regie­rung von Ober­franken
Sach­ge­biet 35 – Wohnungs­wesen
Herr Wunder

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