Förderung für Menschen mit Behinderung zur Anpassung der Wohnung an ihre Bedürfnisse.
Was wird gefördert?
Anpassung von Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
Wer wird gefördert?
Menschen mit Behinderung
Wie wird gefördert?
Leistungsfreies Baudarlehen bis 10.000 EUR
Voraussetzungen
- Auswahl -
- bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden
- es muss eine Behinderung gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX nachgewiesen werden
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie bei den unten genannten Ansprechpartnern.
Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauförderprogrammen.
Ansprechpartner
Für Eigenwohnraum im Landkreis Hof
Landratsamt Hof
Wohnraumförderung Lkr. Hof
Bernd Nelkel
Für Eigenwohnraum im Landkreis Wunsiedel
Landratsamt Wunsiedel
Wohnraumförderung
Vanessa Köstler
Für Mietwohnraum (oberfrankenweit)
Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 35 – Wohnungswesen
Herr Wunder