KfW 159: Alters­ge­recht umbauen

Förde­rung für alle, die alters­ge­recht oder barrie­rearm wohnen oder sich mit bauli­chen Maßnahmen vor Einbrü­chen schützen wollen.

Was wird geför­dert?

  • Baumaß­nahmen, um Barrieren zu redu­zieren und den Einbruch­schutz zu verbes­sern
  • Kauf von umge­bautem Wohn­raum
  • Umwid­mung von Nicht-Wohn­flä­chen, Wohn­flä­chen­er­wei­te­rung oder ‑teilung

Wer wird geför­dert?

Alle, die in Barrie­re­redu­zie­rung oder Einbruch­schutz inves­tieren wollen

Wie wird geför­dert?

Zins­güns­tiges Darlehen bis zu 50.000 EUR, unab­hängig vom Alter

Weitere Infor­ma­tionen

Kurzer Über­blick in der KfW-Produkt­info

Ausführ­liche Infor­ma­tionen auf der Inter­net­seite der KfW. Mit dem Vorab-Check auf der Seite finden Sie schnell heraus, ob Sie die Voraus­set­zungen für die Förde­rung erfüllen.

Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauför­der­pro­grammen.

Ansprech­partner

Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau KfW
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Bei Fragen können Sie sich auch an den Finan­zie­rungs­partner Ihrer Wahl (z.B. Bank, Bauspar­kasse, Versi­che­rung) wenden.

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