Auswahl an Förderprogrammen für Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Wohngebäuden unter Denkmalschutz.
Die Angaben auf dieser Internetseite wurden mit Blick auf Privateigentümer (in spe) von selbst genutzten oder vermieteten Wohnimmobilien in der Region Nördliches Fichtelgebirge erstellt.
Die zur Verfügung gestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit. Sie stellen keine Beratung oder Empfehlung dar und können ein individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen.
Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die bei den jeweiligen Förderprogrammen genannten Ansprechpartner.
Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauförderprogrammen.
1. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Baudenkmälern kann das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege finanzielle Zuschüsse gewähren.
Weitere Informationen beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Ansprechpartner
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Carina Hiermer
2. BEG WG / KfW 261: Sanierung zum Effizienzhaus
Die Bundesförderung für effiziente Wohngebäude fördert auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz zu einem Effizienzhaus.
Weitere Informationen zum Förderprogramm BEG WG für Wohngebäude.
3. Steuerliche Vorteile
Bei Denkmälern sind unter Umständen steuerliche Vorteile möglich: Erhöhte steuerliche Abschreibung, Ermäßigung der Einheitsbewertung, niedrigere Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grundsteuererlass.
Ansprechpartner
Wenden Sie sich vor Immobilienkauf bzw. Maßnahmenbeginn an Ihren Steuerberater.
4. Weitere finanzielle Fördermöglichkeiten
Welche (weiteren) Fördermöglichkeiten für Ihre unter Denkmalschutz stehende Immobilie bestehen, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Hof
Untere Denkmalschutzbehörde
Kira Strobel
Landkreis Wunsiedel
Untere Denkmalschutzbehörde
Hubert Besold