Steuerliche Förderung für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sowie energetische Baubegleitung und Fachplanung.
Hinweis: Die nachfolgenden Angaben dienen zu Informationszwecken. Sie stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen! Bei der steuerlichen Förderung handelt es sich um eine Steuerermäßigung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung (z.B. Maßnahmen der Wärmedämmung, Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage, Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung) sowie die energetische Baubegleitung und Fachplanung.
Wer wird gefördert?
Eigentümer einer Wohnimmobilie (Haus / Wohnung), die diese selbst bewohnen
Wie wird gefördert?
- Über drei Jahre verteilt können 20% der Investitionskosten einer Maßnahme abgesetzt werden.
- Im Jahr des Sanierungsabschlusses und im Folgejahr sind jeweils 7% (jeweils max. 14.000 EUR), im zweiten Folgejahr 6% (max. 12.000 EUR) abzugsfähig, insgesamt also maximal 40.000 EUR.
- Kosten für energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen direkt zu 50% abgesetzt werden (keine Verteilung auf drei Jahre).
Voraussetzungen
- Auswahl -
- Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein.
- Die energetische Sanierungsmaßnahme muss von einem Fachunternehmen ausgeführt worden sein und bestimmte technische Anforderungen einhalten (ESanMV).
- Das Finanzamt benötigt eine Bescheinigung über die ausgeführten energetischen Maßnahmen. Sie erhalten diese Bescheinigung vom ausführenden Fachunternehmen oder von einer Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (insbesondere Energieberater und Energie-Effizienz-Experten).
- Falls Baubegleitung / Fachplanung steuerlich gefördert werden soll: Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten, der in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet ist.
Hinweis: Für dieselbe energetische Sanierungsmaßnahme kann nicht gleichzeitig die steuerliche Förderung und ein anderes Förderprogramm (Zuschuss / Kredit) des Bundes in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen auf dem Online-Portal „Energiewechsel“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauförderprogrammen.
Ansprechpartner
Wenden Sie sich vor Immobilienkauf bzw. Maßnahmenbeginn an Ihren Steuerberater.