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Steu­er­liche Förde­rung ener­ge­ti­scher Gebäu­de­sa­nie­rungen

Steu­er­liche Förde­rung für Einzel­maß­nahmen zur ener­ge­ti­schen Gebäu­de­sa­nie­rung sowie ener­ge­ti­sche Baube­glei­tung und Fach­pla­nung.

Hinweis: Die nach­fol­genden Angaben dienen zu Infor­ma­ti­ons­zwe­cken. Sie stellen keine steu­er­liche Bera­tung dar und können diese auch nicht ersetzen! Bei der steu­er­li­chen Förde­rung handelt es sich um eine Steu­er­ermä­ßi­gung.

Was wird geför­dert?

Geför­dert werden Einzel­maß­nahmen zur ener­ge­ti­schen Gebäu­de­sa­nie­rung (z.B. Maßnahmen der Wärme­däm­mung, Erneue­rung oder Opti­mie­rung der Heizungs­an­lage, Einbau digi­taler Systeme zur ener­ge­ti­schen Betriebs- und Verbrauchs­op­ti­mie­rung) sowie die ener­ge­ti­sche Baube­glei­tung und Fach­pla­nung.

Wer wird geför­dert?

Eigen­tümer einer Wohn­im­mo­bilie (Haus / Wohnung), die diese selbst bewohnen

Wie wird geför­dert?

  • Über drei Jahre verteilt können 20% der Inves­ti­ti­ons­kosten einer Maßnahme abge­setzt werden.
  • Im Jahr des Sanie­rungs­ab­schlusses und im Folge­jahr sind jeweils 7% (jeweils max. 14.000 EUR), im zweiten Folge­jahr 6% (max. 12.000 EUR) abzugs­fähig, insge­samt also maximal 40.000 EUR.
  • Kosten für ener­ge­ti­sche Baube­glei­tung und Fach­pla­nung dürfen direkt zu 50% abge­setzt werden (keine Vertei­lung auf drei Jahre).

Voraus­set­zungen

- Auswahl -

  • Das Gebäude muss mindes­tens zehn Jahre alt sein.
  • Die ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nahme muss von einem Fach­un­ter­nehmen ausge­führt worden sein und bestimmte tech­ni­sche Anfor­de­rungen einhalten (ESanMV).
  • Das Finanzamt benö­tigt eine Beschei­ni­gung über die ausge­führten ener­ge­ti­schen Maßnahmen. Sie erhalten diese Beschei­ni­gung vom ausfüh­renden Fach­un­ter­nehmen oder von einer Person mit Ausstel­lungs­be­rech­ti­gung nach § 88 Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (insbe­son­dere Ener­gie­be­rater und Energie-Effi­zienz-Experten).
  • Falls Baube­glei­tung / Fach­pla­nung steu­er­lich geför­dert werden soll: Einbin­dung eines Energie-Effi­zienz-Experten, der in der Exper­ten­liste für Förder­pro­gramme des Bundes bei der Deut­schen Energie-Agentur (dena) gelistet ist.

Hinweis: Für dieselbe ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nahme kann nicht gleich­zeitig die steu­er­liche Förde­rung und ein anderes Förder­pro­gramm (Zuschuss / Kredit) des Bundes in Anspruch genommen werden.

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Infor­ma­tionen auf dem Online-Portal „Ener­gie­wechsel“ des Bundes­mi­nis­te­riums für Wirt­schaft und Energie (BMWE).

Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauför­der­pro­grammen.

Ansprech­partner

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