Kommu­nales Förder­pro­gramm von Kirchen­lamitz

Kommu­nales Förder­pro­gramm für u. a. Fassade, Fenster, Dach, Außen­be­reich im Sanie­rungs­ge­biet.

Was wird geför­dert?

  • 1) Instand­set­zung, Neu- und Umge­stal­tung von Fassaden, einschließ­lich Fenster, Fens­ter­läden, Türen und Tore
  • 2) Verbes­se­rungen an Dächern, Dach­auf­bauten und Dach­ein­de­ckungen
  • 3) Umge­stal­tung von Einfrie­dungen, Außen­treppen und Hofräumen
  • 4) Baukosten einschließ­lich Baune­ben­kosten werden bis zu 10 v. H. aner­kannt

Wie wird geför­dert?

  • bis zu 30% der aner­kannten förder­fä­higen Kosten der Gesamt­in­ves­ti­tion
  • im Falle der Instand­set­zung von Fassaden (Punkt 1) und / oder Verbes­se­rungen am Dach (Punkt 2): förder­fä­hige Kosten max. 50.000 EUR
  • im Falle der Umge­stal­tung von Einfrie­dungen, Treppen, Hofräumen (Punkt 3): förder­fä­hige Kosten max. 25.000 EUR
  • im Falle der Instand­set­zung der Fassade, der Verbes­se­rung des Daches und der Umge­stal­tung von Einfrie­dungen bzw. Hofräumen (Punkte 1–3): förder­fä­hige Kosten max. 75.000 EUR

Voraus­set­zungen

- Auswahl -

  • Lage des Objekts im förm­lich fest­ge­legten Sanie­rungs­ge­biet
  • Maßnahmen müssen sich der orts­ty­pi­schen Gestal­tung anpassen

Weitere Infor­ma­tionen

  • Grund­lage bildet die Satzung des kommu­nalen Förder­pro­gramms
  • Förder­geber sind die Kommune und die Regie­rung von Ober­franken

Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauför­der­pro­grammen.

Ansprech­partner

Verwal­tung Stadt Kirchen­lamitz
Abtei­lung Bauwesen

Liegt Ihre Immo­bilie im Sanie­rungs­ge­biet von Kirchen­lamitz? 

Sehen Sie unter Sanie­rungs­ge­biete nach. Infor­mieren Sie sich auch zum Thema Steu­er­liche Abschrei­bung in Sanie­rungs­ge­bieten.

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