Kommunales Förderprogramm für u. a. Fassade, Fenster, Dach, Außenbereich im Sanierungsgebiet.
Was wird gefördert?
- 1) Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden, einschließlich Fenster, Fensterläden, Türen und Tore
- 2) Verbesserungen an Dächern, Dachaufbauten und Dacheindeckungen
- 3) Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen und Hofräumen
- 4) Baukosten einschließlich Baunebenkosten werden bis zu 10 v. H. anerkannt
Wie wird gefördert?
- bis zu 30% der anerkannten förderfähigen Kosten der Gesamtinvestition
- im Falle der Instandsetzung von Fassaden (Punkt 1) und / oder Verbesserungen am Dach (Punkt 2): förderfähige Kosten max. 50.000 EUR
- im Falle der Umgestaltung von Einfriedungen, Treppen, Hofräumen (Punkt 3): förderfähige Kosten max. 25.000 EUR
- im Falle der Instandsetzung der Fassade, der Verbesserung des Daches und der Umgestaltung von Einfriedungen bzw. Hofräumen (Punkte 1–3): förderfähige Kosten max. 75.000 EUR
Voraussetzungen
- Auswahl -
- Lage des Objekts im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
- Maßnahmen müssen sich der ortstypischen Gestaltung anpassen
Kurzer Ablaufplan
- Erstberatung mit dem Stadtumbaumanagement über die Rahmenbedingungen des Vorhabens
- Gegebenenfalls konkrete Sanierungsberatung mit Stadtumbaumanagement
- Beantragung und Schließung einer Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung
- ERST JETZT: Baubeginn nach Abschluss der Vereinbarung mit ausreichender Dokumentation während des Prozesses
- Antrag eines Schlussbescheids bei der Stadt nach Fertigstellung der Maßnahmen
- Nach Prüfung des Schlussbescheids durch die Stadt zahlt Stadt dem Bauherrn den Zuschuss
Weitere Informationen
- Grundlage bildet die Satzung des kommunalen Förderprogramms
- Fördergeber sind die Kommune und die Regierung von Oberfranken
Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauförderprogrammen.
Ansprechpartner
Verwaltung Stadt Kirchenlamitz
Abteilung Bauwesen
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Sehen Sie unter Sanierungsgebiete nach. Informieren Sie sich auch zum Thema Steuerliche Abschreibung in Sanierungsgebieten.
