Kommu­nales Förder­pro­gramm von Schön­wald

Kommu­nales Förder­pro­gramm für denk­mal­pfle­ge­ri­sche Maßnahmen.

Was wird geför­dert?

  • Unter­stüt­zung denk­mal­pfle­ge­ri­scher Maßnahmen im kommu­nalen, kirch­li­chen und privaten Bereich unter Zugrun­de­le­gung der zuwen­dungs­fä­higen Kosten.
  • Zuwen­dungs­fähig sind die Kosten einer Maßnahme, die nach einem Gutachten des Baye­ri­schen Landes­amtes für Denk­mal­pflege aus denk­mal­pfle­ge­ri­schen Gründen zusätz­lich aufzu­wenden sind (= denk­mal­pfle­ge­ri­scher Mehr­auf­wand).

Wie wird geför­dert?

  • Höchs­tens 5% der Kosten, die nach Abzug der Zuwen­dung des Bayer. Landes­amts für Denk­mal­pflege vom denk­mal­pfle­ge­ri­schen Mehr­auf­wand verbleiben, höchs­tens jedoch 5.000 EUR.
  • Stellt das Baye­ri­sche Landesamt für Denk­mal­pflege nur den denk­mal­pfle­ge­ri­schen Mehr­auf­wand fest und gewährt selbst keine Zuwen­dung, so kann die Stadt Schön­wald im Einzel­fall über eine Zuwen­dungs­ge­wäh­rung entscheiden.

Weitere Infor­ma­tionen

  • Grund­lage sind die Richt­li­nien der Stadt Schön­wald und die Haus­halts­lage
  • Förder­geber ist die Kommune

Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauför­der­pro­grammen.

Ansprech­partner

Stadt Schön­wald
Abtei­lung Bauwesen

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