Kommunales Förderprogramm für denkmalpflegerische Maßnahmen.
Was wird gefördert?
- Unterstützung denkmalpflegerischer Maßnahmen im kommunalen, kirchlichen und privaten Bereich unter Zugrundelegung der zuwendungsfähigen Kosten.
- Zuwendungsfähig sind die Kosten einer Maßnahme, die nach einem Gutachten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege aus denkmalpflegerischen Gründen zusätzlich aufzuwenden sind (= denkmalpflegerischer Mehraufwand).
Wie wird gefördert?
- Höchstens 5% der Kosten, die nach Abzug der Zuwendung des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege vom denkmalpflegerischen Mehraufwand verbleiben, höchstens jedoch 5.000 EUR.
- Stellt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege nur den denkmalpflegerischen Mehraufwand fest und gewährt selbst keine Zuwendung, so kann die Stadt Schönwald im Einzelfall über eine Zuwendungsgewährung entscheiden.
Weitere Informationen
- Grundlage sind die Richtlinien der Stadt Schönwald und die Haushaltslage
- Fördergeber ist die Kommune
Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauförderprogrammen.
Ansprechpartner
Stadt Schönwald
Abteilung Bauwesen
Sie interessieren sich für das Thema Denkmalschutz?
Informieren Sie sich zu weiteren Förderprogrammen für denkmalgeschützte Gebäude.