Kommunales Förderprogramm für u. a. Fassade, Fenster, Dach, Außenbereich im Sanierungsgebiet „Ortskern“.
Was wird gefördert?
- Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden, einschließlich Fenstern, Fensterläden, Türen und Toren
- Instandsetzung und Verbesserungen an Dächern, Dachaufbauten und Dacheindeckungen
- Instandsetzungen und Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen und Hofräumen
Wie wird gefördert?
- 30% der Investitionssumme bis max. 50.000 EUR
Vorraussetzungen
- Auswahl -
- Immobilie befindet sich im Sanierungsgebiet „Ortskern“
- Verbesserung des Gesamterscheinungsbildes des Ortes
- Beantragung und Bescheidung vor Baubeginn
Kurzer Ablaufplan
- Erstberatung mit dem Stadtumbaumanagement über die Rahmenbedingungen des Vorhabens
- Gegebenenfalls konkrete Sanierungsberatung mit Stadtumbaumanagement
- Beantragung und Schließung einer Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung
- ERST JETZT: Baubeginn nach Abschluss der Vereinbarung mit ausreichender Dokumentation während des Prozesses
- Antrag eines Schlussbescheids bei der Stadt nach Fertigstellung der Maßnahmen
- Nach Prüfung des Schlussbescheids durch die Stadt zahlt Stadt dem Bauherrn den Zuschuss
Weitere Informationen
- Grundlage ist die Satzung des kommunalen Förderprogramms
- Wenn Maßnahmen an Fassaden, Dach oder Freiflächen entsprechend dem oben genannten Förderprogramm umgesetzt werden, ist u. U. auch eine Förderung von Sanierungsmaßnahmen im Wohnraum oder in Geschäftsflächen möglich.
- Sie finden die Sanierungsrichtlinie mit genaueren Informationen sowie die Gestaltungsfibel auf der Internetseite des Marktes Sparneck.
- Fördergeber sind die Kommune und die Regierung von Oberfranken
Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauförderprogrammen.
Ansprechpartner
Verwaltung der Gemeinde Sparneck
Abteilung Bauwesen
Liegt Ihre Immobilie im Sanierungsgebiet von Sparneck?
Sehen Sie unter Sanierungsgebiete nach. Informieren Sie sich auch zum Thema Steuerliche Abschreibung in Sanierungsgebieten.
