Kommunales Förderprogramm für u. a. Fassade, Fenster, Dach, Außenbereich im Sanierungsgebiet.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Sanierung vorhandener Wohn‑, Betriebs und Nebengebäude mit ortsbildprägendem Charakter, also Maßnahmen an Fassaden, Fenstern und Türen, Dächern und Dachaufbauten, Werbeanlagen, Hoftoren und Hofeinfahrten, Einfriedungen und Treppen
- Anlage bzw. Neugestaltung von Vorgärten und Hofgärten mit öffentlicher Wirkung zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes
- erforderliche Architekten- und Ingenieurleistungen werden mit bis zu 10 v. H. der reinen Baukosten anerkannt
Wie wird gefördert?
- bis zu 30% der anerkannten förderfähigen Kosten
- höchstens jedoch 10.000 EUR
- Eigenleistungen können bei fachgerechter Ausführung mit bis zu 50% des zuschussfähigen Gesamtangebots anerkannt werden
- für Eigenleistungen wird ein Stundensatz von 12,50 EUR in Ansatz gebracht
Voraussetzungen
- Auswahl -
- Lage des Objekts im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
- Maßnahmen müssen sich der ortstypischen Gestaltung anpassen
Weitere Informationen
- Grundlage sind die Richtlinien der Stadt Weißenstadt
- Fördergeber sind die Kommune und die Regierung von Oberfranken
Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauförderprogrammen.
Ansprechpartner
Verwaltung der Stadt Weißenstadt
Abteilung Bauwesen
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Sehen Sie unter Sanierungsgebiete nach. Informieren Sie sich auch zum Thema Steuerliche Abschreibung in Sanierungsgebieten.