Kommunales Förderprogramm für u. a. Fassade, Fenster, Dach, Außenbereich im Sanierungsgebiet.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Sanierung vorhandener Wohn‑, Betriebs- und Nebengebäude mit ortsbildprägendem Charakter, also z. B. Maßnahmen an Fassaden, Fenstern und Türen, Dächern und Dachaufbauten, Werbeanlagen, Hoftoren und Hofeinfahrten, Einfriedungen und Treppen
- Anlage bzw. Neugestaltung von Vorgärten und Hofgärten mit öffentlicher Wirkung zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, wie z. B. durch ortstypische Begrünung und Befestigung sowie Entsiegelung und Entkernung.
- erforderliche Architekten- und Ingenieurleistungen werden mit bis zu 10 v. H. der reinen Baukosten anerkannt
Wie wird gefördert?
- bis zu 30% der anerkannten förderfähigen Kosten (gedeckelt, Grenzen siehe Förderrichtlinien)
Voraussetzungen
- Auswahl -
- Lage des Objekts im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet “Altstadt Bad Weißenstadt”
- Maßnahmen müssen sich der ortstypischen Gestaltung anpassen
Kurzer Ablaufplan
- Erstberatung mit dem Stadtumbaumanagement über die Rahmenbedingungen des Vorhabens
- Gegebenenfalls konkrete Sanierungsberatung mit Sanierungsberater
- Beantragung und Schließung einer Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung
- ERST JETZT: Baubeginn nach Abschluss der Vereinbarung mit ausreichender Dokumentation während des Prozesses
- Antrag eines Schlussbescheids bei der Stadt nach Fertigstellung der Maßnahmen
- Nach Prüfung des Schlussbescheids durch die Stadt zahlt Stadt dem Bauherrn den Zuschuss
Weitere Informationen
- Grundlage sind die Förderrichtlinien des kommunalen Förderprogramms, abrufbar auf der Internetseite von Bad Weißenstadt unter “Altstadtsanierung” (Fassadenprogramm).
- Fördergeber sind die Kommune und die Regierung von Oberfranken
Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauförderprogrammen.
Ansprechpartner
Verwaltung von Bad Weißenstadt am See
Abteilung Bauwesen
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Sehen Sie unter Sanierungsgebiete nach. Informieren Sie sich auch zum Thema Steuerliche Abschreibung in Sanierungsgebieten.
