Steuerbegünstigung bei Modernisierung von Wohnimmobilien in Sanierungsgebieten (Eigennutzung / Vermietung).
Hinweis: Die nachfolgenden Angaben dienen zu Informationszwecken. Sie stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen! Bei der steuerlichen Förderung handelt es sich um eine Steuerermäßigung.
Was wird gefördert?
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Immobilien in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten
Wer wird gefördert?
Hauseigentümer von Immobilien in Sanierungsgebieten
Steuerbegünstigung nach § 10f EstG für Immobilien zur Eigennutzung
- Sanierungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar
- Kosten sind 10 Jahre lang mit bis zu 9% pro Jahr abzugsfähig
- Gesamt: 90% innerhalb von 10 Jahren
Abschreibung nach § 7h EstG für Immobilien zur Vermietung
- Sanierungskosten durch Abschreibung absetzbar
- Kosten sind 8 Jahre lang mit bis zu 9% absetzbar, danach 4 Jahre lang mit bis zu 7% absetzbar
- Gesamt: 100% innerhalb von 12 Jahren
Weitere Informationen
Informieren Sie sich über die Sanierungsgebiete im Nördlichen Fichtelgebirge.
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Ansprechpartner
Wenden Sie sich vor Immobilienkauf bzw. Maßnahmenbeginn an Ihren Steuerberater.