Steuerbegünstigung bei Modernisierung von Wohnimmobilien in Sanierungsgebieten (Nutzung zu eigenen Wohnzwecken / Nutzung zur Erzielung von Einkünften).
Hinweis: Die nachfolgenden Angaben dienen zu Informationszwecken. Sie stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen! Bei der steuerlichen Förderung handelt es sich um eine Steuerermäßigung. Für genauere Informationen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Was wird gefördert?
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Immobilien in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten
Wer wird gefördert?
Hauseigentümer von Immobilien in Sanierungsgebieten
Steuerbegünstigung nach § 10f EstG zur Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
- Sanierungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar
- Kosten sind 10 Jahre lang mit bis zu 9% pro Jahr abzugsfähig
- Gesamt: 90% innerhalb von 10 Jahren
Abschreibung nach § 7h EstG zur Nutzung zur Erzielung von Einkünften
- Sanierungskosten durch Abschreibung absetzbar
- Kosten sind 8 Jahre lang mit bis zu 9% absetzbar, danach 4 Jahre lang mit bis zu 7% absetzbar
- Gesamt: 100% innerhalb von 12 Jahren
Kurzer Ablaufplan
- Beratung mit dem Stadtumbaumanagement über die Rahmenbedingungen des Vorhabens
- Fachberatung mit z.B. Steuerberatung zur Klärung offener Fragen
- Beantragung und Schließung einer Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung
- ERST JETZT: Baubeginn nach Abschluss der Vereinbarung mit ausreichender Dokumentation während des Prozesses
- Antrag der Bescheinigung bei der Stadt / Kommune nach Fertigstellung der Maßnahmen
- Geprüfte Bescheinigung kann nun beim Finanzamt eingereicht werden und Maßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden
Weitere Informationen
Weitere Informationen sowie eine Beispielrechnung finden Sie in unserem Info-Flyer zur Steuerlichen Abschreibung.
Informieren Sie sich über die Sanierungsgebiete im Nördlichen Fichtelgebirge.
Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauförderprogrammen.
Ansprechpartner
Wenden Sie sich vor dem Immobilienkauf bzw. Maßnahmenbeginn an Ihren Steuerberater.
