Home IconStartseite Pfeil Icon Bauförderprogramme Pfeil Icon Sanieren & Modernisieren Pfeil Icon EStG § 7h / § 10f: Steuerliche Abschreibung (Sanierungsgebiete)

EStG § 7h / § 10f: Steu­er­liche Abschrei­bung (Sanie­rungs­ge­biete)

Steu­er­be­güns­ti­gung bei Moder­ni­sie­rung von Wohn­im­mo­bi­lien in Sanie­rungs­ge­bieten (Nutzung zu eigenen Wohn­zwe­cken / Nutzung zur Erzie­lung von Einkünften).

Hinweis: Die nach­fol­genden Angaben dienen zu Infor­ma­ti­ons­zwe­cken. Sie stellen keine steu­er­liche Bera­tung dar und können diese auch nicht ersetzen! Bei der steu­er­li­chen Förde­rung handelt es sich um eine Steu­er­ermä­ßi­gung. Für genauere Infor­ma­tionen wenden Sie sich an Ihren Steu­er­be­rater.

Was wird geför­dert?

Moder­ni­sie­rungs- und Instand­set­zungs­maß­nahmen an Immo­bi­lien in förm­lich fest­ge­legten Sanie­rungs­ge­bieten und städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­ge­bieten

Wer wird geför­dert?

Haus­ei­gen­tümer von Immo­bi­lien in Sanie­rungs­ge­bieten

Steu­er­be­güns­ti­gung nach § 10f EstG zur Nutzung zu eigenen Wohn­zwe­cken

  • Sanie­rungs­kosten sind als Sonder­aus­gaben absetzbar
  • Kosten sind 10 Jahre lang mit bis zu 9% pro Jahr abzugs­fähig
  • Gesamt: 90% inner­halb von 10 Jahren

Abschrei­bung nach § 7h EstG zur Nutzung zur Erzie­lung von Einkünften

  • Sanie­rungs­kosten durch Abschrei­bung absetzbar
  • Kosten sind 8 Jahre lang mit bis zu 9% absetzbar, danach 4 Jahre lang mit bis zu 7% absetzbar
  • Gesamt: 100% inner­halb von 12 Jahren

Kurzer Ablauf­plan

  • Bera­tung mit dem Stadt­um­bau­ma­nage­ment über die Rahmen­be­din­gungen des Vorha­bens
  • Fach­be­ra­tung mit z.B. Steu­er­be­ra­tung zur Klärung offener Fragen
  • Bean­tra­gung und Schlie­ßung einer Moder­ni­sie­rungs- und Instand­set­zungs­ver­ein­ba­rung
  • ERST JETZT: Baube­ginn nach Abschluss der Verein­ba­rung mit ausrei­chender Doku­men­ta­tion während des Prozesses
  • Antrag der Beschei­ni­gung bei der Stadt / Kommune nach Fertig­stel­lung der Maßnahmen
  • Geprüfte Beschei­ni­gung kann nun beim Finanzamt einge­reicht werden und Maßnahmen können steu­er­lich geltend gemacht werden

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Infor­ma­tionen sowie eine Beispiel­rech­nung finden Sie in unserem Info-Flyer zur Steu­er­li­chen Abschrei­bung.

Infor­mieren Sie sich über die Sanie­rungs­ge­biete im Nörd­li­chen Fich­tel­ge­birge.

Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauför­der­pro­grammen.

Ansprech­partner

Wenden Sie sich vor dem Immo­bi­li­en­kauf bzw. Maßnah­men­be­ginn an Ihren Steu­er­be­rater.


Diese Seite teilen
Home IconStartseite Pfeil Icon Bauförderprogramme Pfeil Icon Sanieren & Modernisieren Pfeil Icon EStG § 7h / § 10f: Steuerliche Abschreibung (Sanierungsgebiete)