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EStG § 7h / § 10f: Steu­er­liche Abschrei­bung (Sanie­rungs­ge­biete)

Steu­er­be­güns­ti­gung bei Moder­ni­sie­rung von Wohn­im­mo­bi­lien in Sanie­rungs­ge­bieten (Eigen­nut­zung / Vermie­tung).

Hinweis: Die nach­fol­genden Angaben dienen zu Infor­ma­ti­ons­zwe­cken. Sie stellen keine steu­er­liche Bera­tung dar und können diese auch nicht ersetzen! Bei der steu­er­li­chen Förde­rung handelt es sich um eine Steu­er­ermä­ßi­gung.

Was wird geför­dert?

Moder­ni­sie­rungs- und Instand­set­zungs­maß­nahmen an Immo­bi­lien in förm­lich fest­ge­legten Sanie­rungs­ge­bieten und städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­ge­bieten

Wer wird geför­dert?

Haus­ei­gen­tümer von Immo­bi­lien in Sanie­rungs­ge­bieten

Steu­er­be­güns­ti­gung nach § 10f EstG für Immo­bi­lien zur Eigen­nut­zung

  • Sanie­rungs­kosten sind als Sonder­aus­gaben absetzbar
  • Kosten sind 10 Jahre lang mit bis zu 9% pro Jahr abzugs­fähig
  • Gesamt: 90% inner­halb von 10 Jahren

Abschrei­bung nach § 7h EstG für Immo­bi­lien zur Vermie­tung

  • Sanie­rungs­kosten durch Abschrei­bung absetzbar
  • Kosten sind 8 Jahre lang mit bis zu 9% absetzbar, danach 4 Jahre lang mit bis zu 7% absetzbar
  • Gesamt: 100% inner­halb von 12 Jahren

Weitere Infor­ma­tionen

Infor­mieren Sie sich über die Sanie­rungs­ge­biete im Nörd­li­chen Fich­tel­ge­birge.

Lesen Sie auch unsere Hinweise & Tipps zu Bauför­der­pro­grammen.

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